Welche Kosten der Betreuung können steuerlich berücksichtigt werden?
Aufwendungen für Pflege und Betreuung im eigenen Haushalt können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG können 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen von der Einkommensteuer abgezogen werden, bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr ...
