Gelegentliche Unterstützung während der Nacht kann Teil einer Betreuungssituation sein. Wichtig ist jedoch, dass wir bereits vor der Vermittlung wissen, wie häufig und in welchem Umfang nächtliche Hilfe benötigt wird.

Eine Betreuungskraft kann nicht dauerhaft nachts arbeiten und gleichzeitig tagsüber die Betreuung übernehmen. Ausreichende Ruhe und Erholungszeiten müssen gewährleistet sein.

Besonders bei nächtlicher Unruhe, bestimmten Erkrankungen oder einem veränderten Tag-Nacht-Rhythmus benötigen wir deshalb möglichst genaue Informationen.

Nur so können wir beurteilen, welche Betreuungssituation vorliegt und welche Betreuungskraft für die Anforderungen geeignet ist.