Ein ambulanter Pflegedienst wird benötigt, wenn die betreute Person medizinische oder behandlungspflegerische Leistungen benötigt, die nicht von der Betreuungskraft übernommen werden dürfen.

Dazu können beispielsweise zählen:

  • Wundversorgung
  • Verbandswechsel
  • Injektionen
  • Blutzuckermessungen
  • Medikamentengabe
  • weitere medizinisch notwendige Behandlungspflege

Die Betreuungskraft übernimmt dagegen die vereinbarte Unterstützung im Alltag, bei der Grundversorgung, im Haushalt und bei der persönlichen Betreuung.

Beide Angebote können sich deshalb sinnvoll ergänzen: Die Betreuungskraft unterstützt im täglichen Leben, während der ambulante Pflegedienst die erforderliche medizinische Versorgung übernimmt.