Ein ambulanter Pflegedienst wird benötigt, wenn die betreute Person medizinische oder behandlungspflegerische Leistungen benötigt, die nicht von der Betreuungskraft übernommen werden dürfen.
Dazu können beispielsweise zählen:
- Wundversorgung
- Verbandswechsel
- Injektionen
- Blutzuckermessungen
- Medikamentengabe
- weitere medizinisch notwendige Behandlungspflege
Die Betreuungskraft übernimmt dagegen die vereinbarte Unterstützung im Alltag, bei der Grundversorgung, im Haushalt und bei der persönlichen Betreuung.
Beide Angebote können sich deshalb sinnvoll ergänzen: Die Betreuungskraft unterstützt im täglichen Leben, während der ambulante Pflegedienst die erforderliche medizinische Versorgung übernimmt.
