Je nach individuellem Bedarf kann die Betreuungskraft bei verschiedenen Tätigkeiten der täglichen Grundversorgung unterstützen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Waschen, Duschen oder Baden
- An und Auskleiden
- Unterstützung beim Toilettengang
- Aufstehen und Zubettgehen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Unterstützung bei der Mobilität
Welche Hilfe erforderlich ist, besprechen wir vor Beginn der Betreuung gemeinsam mit der Familie.
Davon klar zu unterscheiden ist die medizinische Behandlungspflege. Medizinische Maßnahmen gehören nicht zu den Aufgaben der Betreuungskraft und müssen bei entsprechendem Bedarf von qualifizierten Fachkräften beziehungsweise einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden.
