Eine Betreuungskraft übernimmt keine medizinische oder behandlungspflegerische Versorgung.
Zu den Tätigkeiten, die entsprechend qualifizierten Fachkräften beziehungsweise einem ambulanten Pflegedienst vorbehalten sind, gehören beispielsweise:
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Injektionen
- Blutzuckermessungen
- medizinische Kompressionsstrümpfe anziehen
- Medikamente stellen oder verabreichen
- Katheterversorgung am Körper
- Bedienung bestimmter medizinischer Geräte
Die Betreuungskraft konzentriert sich dagegen auf die vereinbarte Unterstützung bei der Grundversorgung, im Haushalt und im täglichen Leben.
Dadurch können Betreuungskraft und ambulanter Pflegedienst klar voneinander abgegrenzte Aufgaben innerhalb der häuslichen Versorgung übernehmen.
